Hinweise nach dem Batteriegesetz (BattG)

Der Futterspezialist ist nicht Hersteller von Batterien nach § 2 Absatz 15 Satz 1, Absatz 2 BattG. Als Vertreiber von Batterien gewährleistet Der Futterspezialist aber im Sinne des BattG nur solche Batterieprodukte in den Verkehr zu bringen, deren Hersteller sich nach § 4 Absatz 1 Satz 1 BattG gegenüber dem Umweltbundesamt angezeigt haben. Der Futterspezialist nimmt gemäß § 3 Absatz 4, 9 Absatz 1 Satz 1 BattG Altbatterien von Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurück.

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind für die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle, wo Sie diese erworben haben, in kommunalen Sammelstellen, im Handel oder auch per Post (ausreichend frankiert) an die Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgeben. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit diesem oder einem ähnlichen Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet:




(Abbildung gemäß Anlage zu § 17 BattG)

 

Batterieentsorgung
Wir sind im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.